Ausgewählte rechtliche Fragen des Privatlebens, die oft mit dem Beruflichen verknüpft sind, erfordern komplexes Denken und Handeln. Daher sollten nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatpersonen die Erbfolge frühzeitig und dezidiert regeln und den Abschluss eines Ehevertrages erwägen.
Im Grenzbereich des Erb- und Ehevertragsrechts ggf. auch Gesellschaftsrechts, wollen wir gezielt bei der privaten Störfallvorsorge behilflich sein. Unsere juristischen Kompetenzen decken diese Bereiche Ihres Privatrechtes ab. Wenn Sie also nicht nur im Geschäftsleben sondern auch im privaten Umfeld gehobene Ansprüche haben, dann sind Sie bei uns gut aufgehoben.