Wir beraten und begleiten Bauträger und Projektentwickler bei der Entwicklung von Standorten oder der Konversion früherer Produktionsflächen.
Dies umfasst neben den Verhandlungen zum Erwerb der Grundstücke und der Klärung der öffentlich rechtlichen Voraussetzungen zur Realisierbarkeit des geplanten Vorhabens auch die Verhandlung und Erarbeitung von Bau- und Architektenverträgen sowie die Konzeption von Mietverträgen mit gewerblichen Großmietern wie Einzelhandelsfilialisten oder Altenheimbetreibern.
Darüber hinaus beraten wir Verkäufer und Käufer bei großvolumigen Immobilientransaktionen, insbesondere bei Portfoliotransaktionen und Sale and Lease-back-Transaktionen mit institutionellen Anleger und Finanzinvestoren.
Sollte es beim Bau zu Problemen kommen, so unterstützen wir nicht nur die jeweiligen Bauherren, sondern auch die am Bau beteiligten Unternehmen, Architekten oder sonstigen Sonderfachleute oder Handwerker bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.